Allgemeine Bedingungen
Die Fahrschulversicherung (CHF 100.00) ist zu Beginn der praktischen Fahrausbildung zu entrichten.
Vereinbarte Termine gelten als verbindlich.
Krankheitsbedingte Absagen werden bis zu einem vertretbaren Mass toleriert.
Verschiebungswünsche oder Absagen müssen bis 24 Stunden vor Antritt des vereinbarten Termins erfolgen.
Bei Nichteinhalten dieser Frist oder bei einer unabgemeldeten Absenz ist die Fahrschule Roger Schreiber ermächtigt, den gesamten Ausfallbetrag zu verrechnen.
Diese Regelung gilt natürlich genauso für die Fahrschule Roger Schreiber. Ausgefallene Fahrlektionen werden unentgeltlich nachgeholt.
Diese AGB's werden zu beginn des praktischen Fahrunterrichts offen dargelegt.